BUDDHISTISCHES ZENTREN BAYERN der Karma-Kagyü-Linie e.V.



eingetragen beim Amtsgericht München unter der Nr. 13 161
Gabelsbergerstr. 52/Rgb. , D-80333 München
Tel. 089 - 52 04 63 30, Fax 089 - 52 04 63 40


S A T Z U N G

Fassung vom 27.11.2004

Satzung im PDF-Format zum Download und Ausdruck (39kb)




§ 1 Name, Sitz, Kalenderjahr

 

Der Verein führt den Namen „Buddhistische Zentren Bayern der Karma-Kagyü-Linie e.V.".

Der Verein ist in das Vereinsregister einzutragen. Sitz des Vereins ist München. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.



§ 2 Zweck


Zweck des Vereins ist die Pflege der buddhistischen Religion, Philosophie und Kultur in der Tradition der Karma-Kagyü-Schule des tibetischen Buddhismus unter der geistigen Autorität Seiner Heiligkeit des Gyalwa Karmapa.


Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:


1. Förderung und Verwaltung von Zentren in Bayern, in denen Studium und Praxis der Karma-Kagyü-Tradition ermöglicht werden.

2. Durchführung von Veranstaltungen, z.B. Lehrgänge, Vorträge, Ausstellungen.

3. Heranziehung von buddhistischen Lehrern, insbesondere der Karma-Kagyü-Tradition.

4. Einrichtung und Unterhaltung einer Mediothek sowie Vorbereitung und Durchführung von Veröffentlichungen.

5. Erwerb und Aufbewahrung von Kunstgegenständen und Pflege buddhistischer Kunstformen und Wissenschaften.

6. Förderung von buddhistischen Ausbildungsstätten und Förderung von buddhistischen Lehrern im In- und Ausland.

7. Förderung von buddhistischen Klöstern und Einrichtungen im In- und Ausland.

8. Der Satzungszweck wird auch durch Beschaffung von Mitteln zur Förderung der buddhistischen Religion in der Tradition der Karma-Kagyü-Schule durch andere Körperschaften (z.B. die Diamantweg-Stiftung der Karma Kagyü Linie sowie den Buddhistischer Dachverband Diamantweg e.V.) verwirklicht. Ist die geförderte Körperschaft unbeschränkt steuerpflichtig, ist das die Voraussetzung, dass sie selbst steuerbegünstigt ist.


§ 3 Gemeinnützigkeit



Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar religiöse Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die "Diamantweg-Stiftung der Karma Kagyü Linie" mit Sitz in Darmstadt oder, falls diese nicht mehr existiert, an die "Karmapa-Stiftung in Passau" mit Sitz in Passau, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden haben.

Der Verein kann seine Mittel - teilweise, aber nicht zur Gänze - anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften (z.B. der Diamantweg-Stiftung der Karma Kagyü Linie sowie dem Buddhistischer Dachverband Diamantweg e.V.) oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung zu steuerbegünstigten Zwecken zuwenden.



§ 4 Mitgliedschaft


Ein Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann die Mitgliederversammlung einberufen werden.


Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich, er erfolgt durch einfachen Brief an den Vorstand.


Der Ausschluß eines Mitgliedes kann erfolgen:

Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge. Die Höhe der Beiträge wird vom Vorstand festgesetzt.



§ 5 Vorstand


Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung durch einfache Mehrheit für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt. Der Vorstand besteht aus fünf Mitgliedern, darunter der Kassenwart. Die regionale Gliederung des Vereins soll sich in der regionalen Verteilung der Vorstandsmitglieder spiegeln.


Der Verein wird durch ein Vorstandsmitglied bei Geschäften bis zur Höhe von 3500.- EURO vertreten. Bei Geschäften über 3500.- EURO wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.



§ 6 Mitgliederversammlung


Die Mitgliederversammlung ist jährlich einzuberufen, zusätzlich auf Antrag von 1/3 der Mitglieder. Der Vorstand beschließt, welches Vorstandsmitglied die Mitgliederversammlung einberuft. Die Einberufung erfolgt schriftlich an die letztbekannte Adresse der Mitglieder unter Wahrung einer Ladungsfrist von 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung.


Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Ein Antrag ist angenommen, wenn er die einfache Mehrheit der anwesenden Mit­glieder findet. Stimmenthaltungen werden dabei nicht gezählt.

 

§ 7 Spirituelle Leiter


Spirituelle Leiter des Vereins sind Künzig Shamar Rinpoche und Lama Ole Nydahl.



§ 8 Satzungsänderung


Eine Satzungsänderung ist nur mit 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder möglich.



§ 9 Beirat


Der Verein hat einen Beirat. Der Vorstand beruft in den Beirat Personen, die sich in besonderer Weise für den Verein einsetzen. Der Beirat ist zu den Vorstandssitzungen zu laden. Die Beiratsmitglieder haben das Recht, in der Vorstandssitzung Anträge zu stellen, über diese Anträge muß der Vorstand abstimmen.



§ 10 Beurkundungen


Die in den Vorstandssitzungen, Mitgliederversammlungen und Beiratssitzungen gefaßten Beschlüsse sind schriftlich in einem Beschlußbuch niederzulegen und vom Schriftführer zu unterzeichnen.



München, den 27.11.2004



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Most recent update: 05/03/2006

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